top of page

Informationen & Preise

  • Um eine Therapie in Anspruch nehmen zu können, bedarf es einer ärztlichen Überweisung/Verordnung. Diese erhalten Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt.

  • Alle 13 Wochen haben Sie Anspruch auf eine Therapie. Je nach Kasse/Verordnung ist eine chefärztliche Bewilligung erforderlich. Diese ist auch per E-Mail oder Fax möglich.

  • Da ich eine Wahltherapeutin bin, erhalten Sie nach der Therapie eine Honorarnote. Nach Einzahlung dieser können Sie einen Teil der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse rückerstatten. Die Höhe der Kosten  hängt von den jeweiligen Tarifen ab.

 

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

bottom of page